Umsatzsteuererklärung – Pflichtabgabe für Unternehmen
Wer sich mit dem Thema Buchführung und Steuern beschäftigt, dem begegnen immer wieder die beiden Begriffe Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer. Die Verwendung zweier Namen für dieselbe Steuerart hat historische Gründe. Bis zum Jahr 1973, vor der Einführung des Umsatzsteuergesetzes, wurde die heutige Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer bezeichnet. Korrekt ist jedoch der Ausdruck Umsatzsteuer, da sich die Steuer nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) richtet und es kein Mehrwertsteuergesetz gibt. Sowohl rechtlich als auch steuerrechtlich spielt es keine Rolle, ob ein Unternehmen auf seiner Rechnung die Umsatzsteuer oder die Mehrwertsteuer ausweist.
Definition der Umsatzsteuer
Definiert wird die Umsatzsteuer als eine Endverbrauchssteuer, mit der die Endverbraucher für den Konsum von Waren und Dienstleistungen belastet werden. Unternehmen buchen die Umsatzsteuer in der Regel als durchlaufenden Posten, da sie die Beträge lediglich für das Finanzamt einbehalten und im Rahmen der Umsatzsteuererklärung beziehungsweise Umsatzsteuervoranmeldung wieder abführen. Die Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt monatlich oder quartalsweise, die Umsatzsteuerjahreserklärung wird, wie der Name sagt, am Jahresende beim Finanzamt abgegeben.
Kurzer Ausflug in die Geschichte
1918 führte der Staat zur Bewältigung der Kriegslast ein Steuersystem ein, das Carl Friedrich von Siemens bereits 1919 kritisierte. Bei der Steuerberechnung erhöhte sich die Steuer üblicherweise mit jedem Unternehmen, das von der Produktion bis zum Verkauf an den Endkunden beteiligt war. Stellte beispielsweise 1935 ein Schreiner einen Stuhl mit einem Materialwert von 10 Mark her, kostete dieser inklusive der damals üblichen zwei Prozent Mehrwertsteuer den Endkunden 10,20 Mark. Arbeiteten verschiedene Handwerker daran, erhöhte sich der Preis bei jeder Station um zwei Prozent. Beispiel:
Kaufpreis | MwSt. | Verkaufspreis | |
Ausgangsmaterial Holz für einen Stuhl | 10,00 Mark | 2% MwSt. | 10,20 Mark |
Anfertigung von Einzelteilen durch einen Tischler | 10,20 Mark | 2% MwSt. | 10,40 Mark |
Zusammenfügen durch einen Schreiner | 10,40 Mark | 2% MwSt. | 10,61 Mark |
Lackarbeiten durch den Lackierer | 10,61 Mark | 2% MwSt. | 10,82 Mark |
Transport zu einem Zwischenlager | 10,82 Mark | 2% MwSt. | 11,04 Mark |
Lagerkosten | 11,04 Mark | 2% MwSt. | 11,26 Mark |
Transport zum Verkäufer | 11,26 Mark | 2% MwSt. | 11,48 Mark |
Preis für den Endkunden | 11,48 Mark | 2% MwSt. | 11,71 Mark |
Aufgrund dieses Systems stieg die Mehrwertsteuer in unserem Beispiel von anfangs zwei Prozent auf 17,1 Prozent. Begünstigt wurden Großunternehmen, die eine hohe Fertigungstiefe besaßen, da interne Stationen nicht der Steuerpflicht unterlagen. Diese Art der Besteuerung bestand bis Ende der 1940er Jahre.
Kriterien für die Umsatzsteuerpflicht
Wer in Deutschland der Umsatzsteuerpflicht unterliegt, regelt das Umsatzsteuergesetz. In § 1 Abs. 1 Nr. 1 heißt es „Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze: 1. die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Steuerbarkeit entfällt nicht, wenn der Umsatz aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung ausgeführt wird oder nach gesetzlicher Vorschrift als ausgeführt gilt …“.
Das bedeutet nichts anderes, als dass jedes Unternehmen, jeder Selbstständige und jeder Freiberufler der Umsatzsteuerpflicht unterliegt, wenn er seine Leistungen gegen Zahlung erbringt.
Umsatzsteuererklärung Kleinunternehmer
Von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind gemäß § 19 UStG Kleinunternehmen mit einem (Vor-)Jahresumsatz von weniger als 17.500 Euro und im laufenden Kalenderjahr zu erwartenden Umsätzen von weniger als 50.000 Euro. Der Antrag auf diese sogenannte Kleinunternehmerregelung muss bei Betriebsgründung gestellt werden. Erhöht sich der Umsatz, veranlasst das Finanzamt die Änderung von der Kleinunternehmerregelung zur Umsatzsteuerpflicht. Schätzte der Unternehmer bei der Gründung seine zu erwartenden Umsätze zu hoch ein, kann er mit Genehmigung des zuständigen Finanzamts in den ersten zwei Jahren zur Kleinunternehmerregelung wechseln. Dafür muss er jedoch alle bis dato abgegebenen Umsatzsteuererklärungen korrigieren und die Umsatzsteuerrückerstattungen zurückzahlen.
Generell kannst du dich als Kleinunternehmer über eine vereinfachte Steuererklärung freuen, denn du musst dich lediglich auf den Hauptteil der Umsatzsteuererklärung konzentrieren und gewisse Anlagen, wie zum Beispiel die Anlage UR oder Anlage UN, sind für dich im Regelfall nicht relevant.
Befreiung von der Abgabe der Umsatzsteuererklärung
Für die Pflicht zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung muss keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen. § 4 UStG regelt, wer von der Umsatzsteuer befreit ist.
Grundsätzlich nicht umsatzsteuerpflichtig sind
- Kleinunternehmen mit einem Jahresumsatz unter 17.500 Euro,
- medizinische beziehungsweise gesundheitliche Leistungen wie zum Beispiel Behandlungen durch Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Physiotherapeuten und Pflegedienstleistungen sowie Leistungen in der Wiederherstellungschirurgie. Nicht unter die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht fallen Schönheitsoperationen, die lediglich ästhetischen Zwecken dienen.
- Künstlerische sowie kulturelle Darbietungen, also beispielsweise Aufführungen in Theatern, in der Oper, Kammermusik, Chöre, Musiker, Musikgruppen, Kabarett und Ähnliches sind von der Umsatzsteuer genauso befreit wie
- Versicherungsleistungen, Finanzleistungen und Kreditleistungen, die Vermittlung dieser Leistungen oder
- private Verkäufe, Vermietungen und Verpachtungen von Grundstücken und Immobilien. Immobilienmakler hingegen unterliegen als Gewerbetreibende der Umsatzsteuerpflicht.
- Unter bestimmten Voraussetzungen erfüllen auch Bildungsleistungen die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Umsatzsteuer. Dazu gehören Leistungen an privaten Schulen und Bildungseinrichtungen, beispielsweise Nachhilfeunterricht, Fernlehrinstitute, Tanzschulen oder Ballettschulen. Lehrer an Hochschulen, Universitäten, Fachhochschulen, Berufsschulen, Berufsakademien und ähnlichen Einrichtungen dürfen auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Zu den Bildungseinrichtungen zählen zudem Museen, Bibliotheken, Archive oder Gedenkstätten.
Antrag auf Umsatzsteuerbefreiung Muster
Name des Unternehmers
Anschrift
PLZ und Ort
An das Finanzamt xx
Anschrift
PLZ und Ort
Ort, Datum
Betreff: Antrag auf Befreiung von der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen
Steuernummer:
Steuer-Identifikationsnummer:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Jahr 20.. betrug meine Umsatzsteuer xx Euro. Aus diesem Grund beantrage ich die Befreiung von der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für das Jahr 20…
Mit freundlichen Grüßen
Name und Unterschrift
Abgabefristen der Umsatzsteuererklärung
Wann du deine Umsatzsteuererklärung abgeben musst, ergibt sich aus den Umsatzsteuerzahlungen des vergangenen Kalenderjahres.
- monatliche Abgabe bei einer Umsatzsteuer von mehr als 7.500 Euro im Vorjahr,
- quartalsmäßige Abgabe, wenn sich die Umsatzsteuerzahlungen im Vorjahr zwischen 1.000 Euro und 7.500 Euro bewegten,
- jährliche Abgabe, wenn die Zahllast im Vorjahr unter 1.000 Euro lag.
- Unternehmensgründungen müssen grundsätzlich in den ersten beiden Jahren, also im Gründungsjahr sowie im darauffolgenden Jahr, die Umsatzsteuererklärungen monatlich abgeben.
Eingehen muss die Umsatzsteuervoranmeldung spätestens zehn Tage nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums. Handelt es sich dabei um einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, hat die Übermittlung spätestens am nächsten Werktag zu erfolgen. Fällt zum Beispiel der 31. März auf einen Donnerstag, wäre der normale Abgabetermin Sonntag, der 10. April. In diesem Fall bleibt die Frist jedoch gewahrt, wenn die Umsatzsteuervoranmeldung dem Finanzamt am Montag, den 11. April zugestellt wird.
Wann werden Säumniszuschläge fällig?
Wer seine Umsatzsteuervoranmeldung beziehungsweise die Zahlung der Umsatzsteuerschuld hinauszögert, muss mit saftigen Strafen rechnen.
- Am günstigsten kommst du mit einem Säumniszuschlag weg. Das Finanzamt kann ihn bereits bei einem Tag Verspätung ansetzen und berechnet ihn mit einem Prozent pro Monat.
- Verspätungszuschläge kannst du sowohl bei einem verspäteten Einreichen der Umsatzsteuervoranmeldung als auch im Rahmen von Schätzungen bekommen. Die Höhe setzt das Finanzamt individuell fest. Die Spanne reicht von ein paar Euro bis zu mehreren Tausend Euro und richtet sich nach der Schwere der Versäumnisse. Wer ab und zu mal seine Umsatzsteuervoranmeldung einen Tag zu spät abgibt oder seine Schulden überweist, bekommt von den meisten Finanzämtern zuerst eine Verwarnung. Böse werden die Ämter bei Unternehmern, die sich generell nicht an die Spielregeln halten.
- Schätzungen sind ziemlich übel, vor allem, da sie normalerweise deutlich höher liegen, als die eigentliche Steuerschuld wäre. Es ist eine Sanktion, zu der die Finanzämter in der Regel erst dann greifen, wenn mehrfache Mahnungen erfolglos waren.
- Steuerhinterziehung ist eine Straftat und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Wenn du wiederholt keine Umsatzsteuervoranmeldung einreichst, kann es sein, dass das Finanzamt dies als Steuerhinterziehung einstuft und den Fall an die zuständige Strafsachenstelle abgibt.
Eine Dauerfristverlängerung entschärft den Zeitdruck für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung. Sie verlängert die Abgabefrist um einen Monat. Das heißt, dass du zum Beispiel die Umsatzsteuervoranmeldung für März nicht am 10. April, sondern erst am 10. Mai einreichen musst. Beantragt wird die Dauerfristverlängerung mit dem Vordruck USt. 1H bei deinem zuständigen Finanzamt. Die Antragstellung erfolgt wie die Umsatzsteuervoranmeldung online.
Abgabe der Umsatzsteuererklärung
Grundsätzlich sind alle Steuererklärungen auf elektronischem Weg über das Elster-Portal abzugeben. In Papierform darfst du die Erklärungen nur auf Antrag für einen begrenzten Zeitraum und mit schwerwiegenden Gründen einreichen. Diese sind zum Beispiel, dass du auf einen Telefonanschluss wartest oder das Internet nicht richtig funktioniert. Du bist jedoch verpflichtet, die technischen Voraussetzungen für eine Onlineübermittlung zu schaffen.
Elster Umsatzsteuererklärung
Wenn du keine Software verwendest, welche dir die Umsatzsteuervoranmeldung automatisch erstellt und mit dem Elster Zertifikat an das Finanzamt übermittelt, stellt dir Elster die Steuererklärung Formulare online auf dem Portal https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare zur Verfügung.
Bist du beim Ausfüllen unsicher, was in welche Zeile gehört, kannst du vorab das normalen Papierformular der Umsatzsteuererklärung ausfüllen. Du findest im Elsterformular dieselben Nummern, sodass du die Zahlen übertragen kannst. Alternativ kannst du die Umsatzsteuerformulare mit deinem Steuerberater ausfüllen. Dein Elster Zertifikat musst du online beantragen. Das Portal https://www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl/hinweis2 führt dich Schritt für Schritt durch die Anmeldung.
Unser Tipp:
Wenn du eine Buchhaltungssoftware nutzt, hast du alle umsatzsteuerrelevanten Dokumente an einem Ort & GoBD-konform gespeichert und kannst jederzeit auf sie zugreifen.