Was ist eine Dauerfristverlängerung?

Die Dauerfristverlängerung ermöglicht die Anmeldung und Entrichtung monatlicher oder quartalsweiser von Unternehmen eingenommenen Umsatzsteuer einen Monat später als üblich. Grundlage dafür ist 1/11 Sondervorauszahlung zu entrichten, bezogen auf die zu entrichtende Umsatzsteuer des gesamten Vorjahres.

Üblicherweise stehen für die Erstellung einer Umsatzsteuervoranmeldung nur zehn Tage zwischen Ablauf des Monats und fristgerechter Übermittlung zur Verfügung:

  • Bei monatlicher Übermittlung ist der Ermittlungszeitraum der Monat vom Ersten bis zum Letzten, die Abgabe muss zum 10. des Folgemonats stattfinden.
  • Bei quartalsweiser Übermittlung ist der Ermittlungszeitraum der Erste des ersten Monats bis zum Letzten des dritten Monats, die Abgabe muss bis zum 10. des auf das Quartal folgenden Monats stattfinden.

Die Zahlung muss ebenfalls bis zu diesem Tag erfolgen. Mit einer Dauerfristverlängerung werden beide Fristen um einen Monat aufgeschoben. So hast du als Unternehmer wesentlich mehr Zeit für die Buchhaltung und Erledigung deiner Finanzen. Gerade für Unternehmen mit sehr umfangreichen Unterlagen ist dieser Schritt zeitlich nahezu zwingend erforderlich. Steuerberater werden grundsätzlich anregen, eine Dauerfristverlängerung in Anspruch zu nehmen.

Unser Tipp:

Wenn du eine Buchhaltungssoftware mit integrierter UStVA Funktion nutzt, wirst du automatisch an die Fristen der Umsatzsteuervoranmeldung erinnert und verpasst diese somit nicht mehr.

Dauerfristverlängerung UStG

Alle wichtigen Fristen zur Umsatzsteuervoranmeldung findest du im Paragrafen 18 des Umsatzsteuergesetzes. In Absatz 1 findest du unter anderem die Größen, die die zeitlichen Abstände für die Umsatzsteuervoranmeldung definieren:

  • Waren im Vorjahr mehr als 7.500 Euro Umsatzsteuer zu entrichten, musst du deine Voranmeldung monatlich eingereicht werden. Gleiches gilt für Unternehmen im Jahr der Gründung und dem darauffolgenden Kalenderjahr.
  • Bei mehr als 1.000 bis maximal 7.500 Euro zu entrichtender Steuer im Vorjahr ist das Quartal maßgeblicher Voranmeldungszeitraum. Ausnahme: Bei mehr als 7.500 Euro erwirtschaftetem Gewinn im Vorjahr darf die Voranmeldung freiwillig auch monatlich stattfinden. Diese Entscheidung bindet den Unternehmer für das gesamte Kalenderjahr.
  • Bei maximal 1.000 Euro zu entrichtender Umsatzsteuer im Vorjahr kannst du von der Vorauszahlung befreit werden.

In Absatz 6 findest du die Möglichkeit, die Dauerfristverlängerung unter Erhebung der Sondervorauszahlung zu nutzen. In den Paragrafen 46 bis 48 findest du die detaillierten Regelungen. Unter anderem steht dort, dass bei „Gefährdung des Steueranspruchs“ die Fristverlängerung zu verweigern ist. Das ist speziell bei regelmäßig verspätet eingereichten Voranmeldungen oder Zahlungen der Fall.

Zu welchen Fristen kann die Dauerfristverlängerung beantragt werden?

Grundsätzlich kannst du die Dauerfristverlängerung bis zum Zeitpunkt beantragen, bis zu dem die Übermittlung einer Umsatzsteuervoranmeldung erfolgen müsste. Das ist jeweils der 10. des auf den Ermittlungszeitraum folgenden Monats, beispielsweise der 10. Februar für die USt-VA Januar oder der 10. April für die USt-VA des ersten Quartals. Diese ist sofort gültig. Solange sie vom Finanzamt nicht widerrufen oder abgelehnt wird, kann man sich als Unternehmer auf ihre Einreichung berufen.

Dauerfristverlängerung Quartal

Das bedeutet, dass sie auch jahresübergreifend erhalten bleibt, solange sie von keiner Partei widerrufen wird. Wichtig ist nur, dass mit der Umsatzsteuervoranmeldung für den Dezember zusätzlich die Voranmeldung für die Sondervorauszahlung an das Finanzamt übermittelt wird. Diese wird zeitgleich mit der Umsatzsteuervorauszahlung für den Dezember beziehungsweise das letzte Quartal des Vorjahres fällig (10.02.). Gleichzeitig wird die im Vorjahr geleistete Sondervorauszahlung mit der letzten Umsatzsteuervoranmeldung des Vorjahres positiv verrechnet. Es entsteht also bei gleichbleibenden Vorauszahlungen keine erhöhte Zahllast. Quartalszahler müssen keine Sondervorauszahlung leisten, jedoch eine Nullmeldung für die Sondervorauszahlung einreichen.

Bei Neugründung gelten im Grunde genommen ähnliche Regelungen. Die Dauerfristverlängerung kann hierbei bis zur Frist der ersten fälligen Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht werden. Allerdings solltest du dich dabei näher mit dem Finanzamt auseinandersetzen, da die Höhe der Sondervorauszahlung in diesem Fall geschätzt werden muss.

Wo kann ich die Dauerfristverlängerung beantragen?

Das geht mittlerweile fast ausschließlich online über das Elster-Portal. Nur in Ausnahmefällen ist die schriftliche Beantragung über den amtlichen Vordruck noch in Papierform möglich. Über Elster kann die Beantragung online über folgende Links stattfinden:

Das gelingt allerdings erst, wenn du für das Unternehmen bei Elster einen entsprechenden Account angelegt und die zugehörige Zertifikatsdatei heruntergeladen hast. Dies kann mittels der Elster Software erfolgen. Über diese ist eine eindeutige Identifikation des Unternehmens via Elster möglich.

Einmalige Fristverlängerung Umsatzsteuervoranmeldung

Wenn du hingegen keine Dauerfristverlängerung wünschst, kannst du gegebenenfalls auch eine einmalige Fristverlängerung beantragen. Das gelingt in der Regel formlos, beispielsweise indem du dich telefonisch an den Sachbearbeiter deiner zuständigen Behörde wendest und den Sachverhalt mit ihm besprichst. Der schriftliche Weg ist natürlich sicherer, aber auch langwieriger. Als Beispiel kannst du folgenden Mustertext verwenden:

Sehr geehrter Herr Mustermann,

leider ist es uns nicht möglich, die Umsatzsteuervoranmeldung fristgerecht zum 10.xx.20xx einzureichen. Aufgrund größerer krankheitsbedingter Ausfälle sind wir derzeit unterbesetzt und nicht in der Lage, alle für die Voranmeldung notwendigen Abläufe vollständig zu bearbeiten.

Ich bitte Sie daher darum, die Frist für die Umsatzsteuervoranmeldung einmalig vom 10.xx.20xx um einen Monat zu verlängern. Für Ihr Verständnis bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,

Wichtig ist, dass in dem Schreiben nicht nur dein Unternehmen mit Anschrift, sondern auch deine Steuernummer angegeben ist. Nur dann kann das Finanzamt eine eindeutige Zuordnung vornehmen.

Die Verlängerung der Frist wird vorwiegend dann gewährt werden, wenn du noch keine Dauerfristverlängerung nutzt. Andernfalls kann das Finanzamt die Verlängerung mit dem Verweis, dass bereits genug Zeit zur Verfügung steht, auch ablehnen. Schaffst du es partout nicht bis zur Frist, eine korrekte Umsatzsteuervoranmeldung einzureichen, ist es sinnvoller, eine Schätzung der Umsätze zu übermitteln, um später eine Korrektur mit den richtigen Werten vorzunehmen. Aber Achtung: Genau wie bei der nicht rechtezeitigen Einreichung einer Voranmeldung handelt es sich hierbei streng genommen um eine Steuerhinterziehung. Diese wird bis jetzt in den meisten Fällen nicht konsequent verfolgt, aber im Einzelfall besteht natürlich die Möglichkeit dazu.

Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer

Sondervorauszahlung berechnen

Die Sondervorauszahlung beträgt 1/11 der Umsatzsteuer des Vorjahres. Es handelt sich dabei um eine Vorauszahlung, die sicherstellen soll, dass das Finanzamt finanziell nicht in Vorleistung für die Verlängerung der Frist gehen muss. Da es zwölf Voranmeldungszeiträume gibt, fällt auf, dass die Sondervorauszahlung höher ausfällt als der durchschnittlich monatlich zu entrichtende Betrag. Damit soll verhindert werden, dass ein Unternehmer eventuelle Zinsvorteile aus der SVZ zieht.

Beispiel:

  • Im Jahr 2017 hat der Unternehmer 22.000 Euro Umsatzsteuer an das Finanzamt entrichtet.
  • Die SVZ für 2018 beträgt 22.000 € x 1/11 = 2.000 €.

Ist der Unternehmer im Vorjahr nur teilweise tätig gewesen, wird die Umsatzsteuer auf das gesamte Jahr hochgerechnet.

Beispiel:

  • Im Jahr 2017 war der Unternehmer nur von Oktober bis Dezember tätig und hat 11.000 Euro Umsatzsteuer an das Finanzamt entrichtet.
  • Die SVZ für 2018 beträgt 11.000 x 12/3 x 1/11 = 4.000 €.

Hat der Unternehmer erst im aktuellen Jahr seine Tätigkeit aufgenommen, werden die zu erwartenden Umsätze geschätzt. Die Sondervorauszahlung soll dabei ungefähr einer durchschnittlichen monatlichen Vorauszahlung entsprechen.

Was passiert beim Widerruf der Dauerfristverlängerung?

Du kannst die Dauerfristverlängerung widerrufen, auch wenn es sich in den meisten Fällen eher nicht empfiehlt. Dafür lässt sich formlos ein entsprechendes Schreiben aufsetzen, zum Beispiel:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich die von Ihnen erteilte Dauerfristverlängerung für das Unternehmen X, Steuernummer AAA/BBB/CCCC. Ich bitte um kurze schriftliche Bestätigung.

Mit freundlichen Grüßen,

Allerdings hast du keinen Anspruch darauf, dann die Umsatzsteuervorauszahlung erstattet zu bekommen. Sie wird mit der Steuerlast des letzten Monats, für den die Dauerfristverlängerung gilt, verrechnet. Verbleibt anschließend noch ein Überschuss, so wird dieser erst mit der endgültigen Umsatzsteuererklärung berechnet und gegebenenfalls erstattet, da die Umsatzsteuer eine Jahressteuer ist. Diese Handhabe wurde im Jahr 2008 vom Bundesfinanzhof per Urteil gerichtlich untermauert.

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