Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA)

Als Unternehmer und Gründer ist dir dieser Begriff sicher bekannt – Umsatzsteuervoranmeldung. Du musst deine Buchhaltung führen und bist du dazu verpflichtet eine Steuererklärung ans Finanzamt zu übermitteln. Zudem bist du auf einmal mit dem Umsatzsteuergesetz konfrontiert. Wenn das alles noch Neuland für dich ist, bekommst du auf dieser Seite Hilfe und jede Menge Informationen rund um das Thema Umsatzsteuervoranmeldung.

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Das Umsatzsteuergesetz

Das Umsatzsteuergesetz (UStG) regelt die Besteuerung deines Umsatzes. Wenn du als Unternehmer Lieferungen und/oder sonstige Leistungen im Inland oder auch im Ausland erbringst, unterliegen diese dem Umsatzsteuergesetz. Dort ist genau festgelegt, zu welchen Steuersätzen du deine Umsätze zu versteuern hast. Es beinhaltet auch möglichen Steuerbefreiungen. Darüber hinaus regelt es, wer wann die Steuer schuldet.

Wer muss eine Umsatzsteuererklärung abgeben?

Auch wenn du im laufenden Jahr keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben musst, bist du zur Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet. Gemäß § 149 (2) AO ist diese bis zum 31.07. des Folgejahres abzugeben. Erledigt dein Steuerberater die Umsatzsteuerjahreserklärung verlängert sich diese Frist um ein Jahr.

Auch als Kleinunternehmer wirst du vom Finanzamt dazu aufgefordert eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Aufgrund der fehlenden Steuerschuldnerschaft, werden Kleinunternehmer jedoch nur selten zur Abgabe aufgefordert.

Weitere Berufsgruppen, die zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung nicht verpflichtet sind, sind z.B. Ärzte oder Versicherungsmakler.

Solltest du im letzten Jahr mit deiner Umsatzsteuerzahllast unter 1000€ geblieben sein, kannst du dich von der Abgabe zur UstVA befreien lassen.

Wie machst du deine Umsatzsteuervoranmeldung?

Als Unternehmer, Existenzgründer, Selbstständiger oder Freiberufler musst du dich mit dem Thema Umsatzsteuer auseinandersetzen. Hier erfährst du alles Wichtige und kannst dich über jedes Thema intensiv informieren.

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