Die Einkommensteuer und das Einkommensteuergesetz (EstG) einfach erklärt
Oh ja, die liebe Einkommensteuer. Eine Steuer von vielen, die man brav bezahlt und so hinnimmt, aber eigentlich kaum versteht. Weil irgendwann jemand beschlossen hat, dass analytische Geometrie in der Schule wichtiger ist als Steuerkunde. Geht es auch dir so? Das hat nun ein Ende. Denn in den nächsten Minuten wirst du herausfinden, dass die Einkommensteuer gar nicht so kompliziert ist, wie du denkst. Unter anderem wirst du endlich verstehen, was die Einkommensteuer ist, wie sie funktioniert und mit welchen Ausgaben du sie verrechnen kannst. Schön einfach erklärt natürlich.
Was ist die Einkommensteuer?
Bei der Einkommensteuer handelt es sich um eine Steuer, die von allen in Deutschland lebenden Menschen ans Finanzamt zu entrichten ist, wenn sie ein Einkommen erzielen. Beispielsweise durch das monatliche Gehalt oder freiberufliche beziehungsweise selbstständige Einnahmen.
Sobald du Geld verdient hast, musst du hiervon einen bestimmten prozentualen Anteil abgeben. Das ist der Moment, wo du vom Brutto-Einkommen zum Netto-Einkommen springst. Wie viel du ans Finanzamt entrichten musst, hängt von zwei Faktoren ab. Einerseits davon, wie viel du verdienst. Und andererseits davon, in welcher Steuerklasse von 1 bis 5 du bist. Die erste Klasse ist beispielsweise die teuerste – und für unverheiratete sowie kinderlose Menschen vorgesehen. In den anderen Steuerklassen hat man gewisse Vorteile und zahlt geringere Steuersätze. Dazu kommen verschiedene Freibeträge wie beispielsweise der Grundfreibetrag. Genau das ist vermutlich auch der Grund, warum so viele die Einkommensteuer als zu kompliziert wahrnehmen. Im Kern stecken aber einfach zu verstehende Prinzipien.
Einkommensteuer vs. Lohnsteuer
Oft nennt man die Einkommensteuer auch Lohnsteuer. Das hängt damit zusammen, dass die meisten Deutschen festangestellt in Unternehmen arbeiten. Hier wird die Einkommensteuer immer direkt vom Lohn abgezogen, bevor dieser aufs Konto kommt. Deshalb hat sich unter Angestellten der Begriff der Lohnsteuer durchgesetzt. Rein von der Definition her, handelt es sich auch hier um die Einkommensteuer. Unterschiede bestehen ausschließlich mit Blick auf Unternehmen. Sobald Unternehmen eine Rechtsform annehmen, wie beispielsweise die GmbH, werden sie zu einer „juristischen Person“. Juristische Personen entrichten keine Einkommensteuer, sondern eine Körperschaftssteuer. Dabei handelt es sich nicht nur um einen anderen Begriff wie bei Einkommensteuer und Lohnsteuer, sondern um eine offiziell alleinstehende Steuer.
Wann muss ich die Einkommensteuer bezahlen?
Angestellte erhalten einmal monatlich eine Lohnabrechnung. Die zu entrichtende Steuer wird dabei direkt abgezogen und durch das Unternehmen ans Finanzamt weitergeleitet. Genauso werden die Beiträge zu den Sozialversicherungen direkt an die Krankenkasse weitergeleitet. Der Angestellte bekommt am Ende das Netto-Einkommen auf sein Konto überwiesen. Bei Selbstständigen und Freiberuflern ist das anders. Du schreibst Rechnungen und diese werden überwiesen. Ein Abzug der Einkommensteuer und Sozialversicherungen findet dabei nicht statt. Deshalb machst du einmal jährlich die Steuererklärung – meistens inklusive einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Anhand deiner Angaben ermittelt das Finanzamt die zu entrichtende Steuersumme. In manchen Fällen sind Vorauszahlungen zu leisten – darüber klärt dich dein letzter Steuerbescheid auf.
Übrigens: Auch Angestellte sollten eine Steuererklärung einreichen, um bestimmte Ausgaben abzusetzen und Steuern zu sparen. Die Steuererklärung muss bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt vorliegen. Das ist eine Frist, die sowohl für Angestellte als auch Selbstständige verbindlich gilt.
Unser Tipp:
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung kannst du einfach und schnell mit einer Buchhaltungssoftware erstellen. Dieses ermittelt die EÜR automatisch anhand deiner Einnahmen und Ausgaben.
Einkommensteuer-Prinzipien
Das war’s bereits an Grundlagen zur Einkommensteuer. Darauf aufbauend kommen nun einfach erklärt etwas tiefere Details. Zunächst zu den allgemeingültigen Einkommensteuer-Prinzipien. Anschließend dazu, welche Einkünfte zu versteuern sind und welche Ausgaben du von der Steuer absetzen kannst.
- Welteinkommensprinzip: Das Welteinkommensprinzip bedeutet, dass du – wenn du in Deutschland wohnst – immer das komplette Einkommen versteuern musst. Auch, wenn du es teilweise in einem anderen Land verdient hast.
- Nettoprinzip: Wenn du etwas verdienst, ist dieses immer ein Bruttoeinkommen. Hast du alle Steuern und Sozialversicherungen bezahlt, dann spricht man vom Nettoeinkommen. Zu den Sozialversicherungen gehört beispielsweise die gesetzliche Krankenversicherung.
- Besteuerung nach Leistungsfähigkeit: Hierbei handelt es sich um die fachliche Bezeichnung des oben genannten Beispiels. Wenn man weniger verdient, bezahlt man auch weniger Einkommensteuer. Und andersherum.
- Periodizitätsprinzip: Das Periodizitätsprinzip hat einen komplizierten Namen, ist aber recht einfach zu verstehen. Der prozentuale Anteil deiner Einkommensteuer richtet sich ausschließlich nach Einnahmen, die du fortlaufend (periodisch) verdienst. Beispielsweise die Einnahmen aus dem Job. Einmalige Einnahmen wirken sich auf den Steuersatz nicht aus.
- Prinzip der gestaffelten Steuersätze: So ziemlich das gleiche wie bei der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit. Außerdem spielen Freibeträge mit hinein.
Einkommensteuergesetz (EstG)
Geht es um Gesetze und dann auch noch steuerlicher Natur, schalten viele ab. Du hoffentlich nicht, denn es geht ans Eingemachte. Du erfährst einfach erklärt, was zu versteuern ist und warum du die Steuer mit manchen Ausgaben einfach senken kannst. Außerdem findest du heraus, was es mit den Steuerfreibeträgen genau auf sich hat.
Welche Einkünfte muss ich versteuern?
Grundsätzlich ist die Einkommensteuer auf diverse Einkommensarten zu entrichten. Nicht nur auf deine Einnahmen aus selbstständiger Arbeit oder auf das monatliche Gehalt. Generierst du weitere Einnahmen, so musst du auch diese versteuern.
- Land- & Forstwirtschaft: Einnahmen, die durch den Verkauf landwirtschaftlicher oder forstwirtschaftlicher Waren entstehen, fallen genauso unter die Einkommensteuer wie normale Gehälter. Damit ist sie beispielsweise auch für Landwirte relevant.
- Vermietung & Verpachtung: Du hast eine leerstehende Eigentumswohnung und vermietest diese an eine andere Familie? Oder du vermietest ein Zimmer bei Airbnb? Dann generierst du Extra-Einnahmen, die mit der Einkommensteuer zu versteuern sind. Solltest du eine WG führen und die Miete von anderen Untermietern erhalten, dann nicht. Denn du hast davon keinen Gewinn.
- Kapitalvermögen: Früher musste man die Einkommensteuer auch beispielsweise auf Zinsgewinne aus Aktien und Fonds entrichten. Das ist seit einigen Jahren nicht mehr so, weil Zinsgewinne die Einkünfte rapide verändern können. Per Gesetz hat man die ursprüngliche Steuer durch die Abgeltungssteuer ersetzt. Heute sind auf alle Gewinne aus Kapitalvermögen pauschal 25% plus Solidaritätszuschlag zu entrichten.
Was hat es mit den Steuerfreibeträgen auf sich?
Wie viel Einkommensteuer du zahlen musst, hängt davon ab, wie viel du verdient hast und in welcher Steuerklasse du bist. Außerdem von verschiedenen Freibeträgen. Freibeträge teilen sich in zwei Gruppen auf. Einerseits in den Grundfreibetrag – von dem jeder profitiert – und andererseits in speziell aufbauende Freibeträge.
Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag umfasst einen Wert von aktuell 9.408 Euro. Normalerweise gibt es von Jahr zu Jahr Anpassungen nach oben. Diese 9.408 Euro darfst du innerhalb eines Jahres verdienen, ohne dafür Einkommensteuer bezahlen zu müssen. So besteht eine Untergrenze, die einkommensschwache Menschen von der Steuer befreit und besser situierte Leute entlastet.
Freibeträge
Außerdem gibt es Freibeträge, wie beispielsweise der Kinderfreibetrag, der für alle Familien mit Kindern gilt. Er funktioniert nach dem Prinzip „Je mehr Kinder, desto weniger Steuern“.
Auch der Freistellungsauftrag ist ein gutes Beispiel. Wenn du etwa in Aktien und Fonds investierst und daraus Gewinne erzielst, dann sind diese Gewinne bis zu 801 Euro jährlich steuerfrei. Ansonsten gilt die Abgeltungssteuer.
Kleinunternehmerregelung
Genauso gibt es geschäftliche Freibeträge. Hier ist der Umsatzsteuerfreibetrag ein tolles Beispiel, der als „Kleinunternehmerregelung“ besser bekannt ist. Wenn du innerhalb eines Jahres weniger als 22.000 Euro verdienst, kannst du diese in Anspruch nehmen. Du musst dann keine Umsatzsteuer mehr berechnen und abführen. Gleichermaßen kannst du bei Ausgaben aber auch nur den Netto-Betrag absetzen, ohne die Vorsteuer. So musst du dich in der Buchhaltung um eine Sache weniger kümmern.
Kennst du außerdem den Gewerbesteuerfreibetrag? Sofern du ein angemeldetes Gewerbe hast, bist du dazu verpflichtet, die Gewerbesteuer abzuführen. Aber erst ab einem Jahresumsatz von 24.000 Euro. Wenn du mit deinem Gewerbe weniger verdienst, bist du von der Gewerbesteuer befreit.
Welche Ausgaben darf ich von der Einkommensteuer absetzen?
Sowohl in der Selbstständigkeit als auch im Angestelltenverhältnis darfst du bestimmte Ausgaben von der Steuer absetzen – zusätzlich zu den Freibeträgen. Du gibst diese in der Einkommensteuererklärung und ihren verschiedenen Anlagen an und verringerst dadurch die Steuersumme. Dabei unterscheidet man zwischen privaten Ausgaben und Geschäftsausgaben.
Beispiele für private Ausgaben
- Fahrtkostenpauschale
- Kinderbetreuungskosten
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Diverse Versicherungen
- Private Altersvorsorge
- Häusliches Arbeitszimmer
- Bewerbungskosten
- Weitere Werbungskosten
Beispiele für Geschäftsausgaben
- Personalkosten (bei angestellten Mitarbeitern)
- Fort- und Weiterbildungskosten (beispielsweise Konferenztickets)
- Reisekosten (etwa Bahnfahrten oder Übernachtungen)
- Einkauf von Waren oder externen Leistungen
- Mietkosten (etwa der Schreibtisch im Coworking-Space)
- Telefon & Internet (sofern überwiegend beruflich genutzt)
- Abschreibungen (beispielsweise des neuen Computers oder Druckers)
Merke: Die Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, fällt nicht unter die Betriebsausgaben, weil sie ein durchlaufender Posten ist. Weder ist die eingenommene Umsatzsteuer ein Umsatz, noch ist die ausgegebene Vorsteuer eine Ausgabe. Beides ist extrahiert zu betrachten und miteinander zu verrechnen. Umsatzsteuer minus Vorsteuer ergibt die Umsatzsteuerzahllast beim Finanzamt.
Wie kann ich die Höhe der Einkommensteuer berechnen?
Alle Theorie ist schön und gut, aber wie kannst du die Höhe der Einkommensteuer explizit berechnen? Empfehlenswert ist es, den monatlichen Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben) in einen Online-Steuerrechner einzugeben. Innerhalb von Sekunden weißt du dann, wie viel Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und Beiträge zu den Sozialversicherungen du bezahlen musst. Lege dir das Geld am besten immer auf ein Sparkonto und fasse es nicht mehr an. So hast du das Geld beim Eintreffen des Steuerbescheids parat und es gibt keine bösen Überraschungen. Die Höhe der Einkommensteuer selbstständig zu berechnen, ist mit Blick in das Einkommensteuergesetz (EstG) kaum machbar. Es steckt eine komplizierte Staffelformel dahinter. Möchtest du dich also nicht mit dieser Formel auseinandersetzen und reicht dir auch der Rechner nicht, dann solltest du einen Steuerberater konsultieren. Er ist vom Fach und kann dir in allen steuerlichen Angelegenheiten helfen. Zudem kann er dir Tipps geben, wie du deine Steuersumme reduzieren kannst.