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Umsatzsteuer berechnen

By 3. September 2018 No Comments

Umsatzsteuer berechnen

In Deutschland wird die Umsatzsteuer (USt) auf fast alle Umsätze erhoben, die im Inland erwirtschaftet werden. Als Unternehmer oder Freiberufler bist du umsatzsteuerpflichtig und musst auf deinen Rechnungen die Umsatzsteuer berechnen und korrekt ans Finanzamt abführen.
Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer und Vorsteuer – als Gründer hast du sicherlich schon davon gehört. Wir erklären dir den Unterschied und wie du die Umsatzsteuer berechnen kannst.

Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer berechnen: die Unterschiede

Wie der Name Umsatzsteuer (USt) schon sagt, wird hier eine Steuer auf die Umsätze erhoben, die ein Unternehmen macht. Der normale Prozentsatz der Umsatzsteuer liegt in Deutschland bei 19% und der ermäßigte Satz bei 7%.

Generell wird in Deutschland die Umsatzsteuer als Synonymbegriff der Mehrwertsteuer verwendet. Betrachtet man beide jedoch aus steuerrechtlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht, so besteht ein wichtiger Unterschied. Die Umsatzsteuer lässt sich als Oberbegriff bezeichnen, während die Mehrwertsteuer die Form darstellt, nach der die Umsatzsteuer erhoben wird.

Beim Mehrwertprinzip findet eine Verrechnung zwischen Einnahmen und Ausgaben statt. Als Unternehmer hast du die Möglichkeit beim Kauf deiner Ware die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend zu machen, diese bekommst du dann vom Finanzamt zurück.

Umsatzsteuer berechnen: Schauen wir uns ein Beispiel an

Ein Hersteller verkauft eine Kamera an einen Großhändler für 1.000 Euro + 190 Euro Umsatzsteuer = 1.190 Euro

Der Großhändler kann nun die Umsatzsteuer von 190 Euro beim Finanzamt als Vorsteuer geltend machen.

Der Großhändler verkauft die Kamera an einen Fotografen für 1.500 Euro + 285 Euro Umsatzsteuer = 1.785 Euro

Die Frage ist nun, wie viel Mehrwertsteuer der Großhändler bezahlt hat?

Die Antwort ist 95 Euro. Die Umsatzsteuer der Kamera beträgt zwar 285 Euro, der Großhändler kann aber die beim Handwerker bezahlte Umsatzsteuer von 190 Euro als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen. Somit ergibt sich: 285 – 190 = 95 Euro.

Somit gilt allgemein: Mehrwertsteuer = Umsatzsteuer im Verkauf – Vorsteuer im Einkauf

Welcher Steuersatz muss berechnet werden?

Achtung, du musst zwischen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz und dem allgemeinen Steuersatz unterscheiden! Die Wahl des richtigen Prozentsatzes ist für dich von maßgeblicher Bedeutung! Fällt erst bei einer Betriebsprüfung auf, dass du auf deinen Rechnungen einen falschen Steuersatz ausgewiesen hast, kann es teuer für dich werden. Das Finanzamt fordert nämlich nicht nur die entgangene Steuer, sondern berechnet auch Verzugszinsen!

Wichtig:

  • Sich sicherheitshalber für den höheren Steuersatz zu entscheiden ist jedoch der falsche Weg. Für den Fall, dass nur der ermäßigte Satz oder gar keine Umsatzsteuer fällig gewesen wäre, bist du dennoch verpflichtet die volle Höhe der Umsatzsteuer Einnahmen abzuführen. Zudem verlieren deine Kunden ihren Anspruch auf die Vorsteuer und dürfen entweder nur 7% oder gar keine Vorsteuer geltend machen.
  • Du solltest wissen, wenn du zu wenig Umsatzsteuer berechnet hast, musst du sie trotzdem in voller Höhe an das Finanzamt abführen und die Differenz somit aus deiner eigenen Tasche zahlen.

Wissenswert: Weder deine Firmierung, noch deine Branche oder deine Stellung als Selbstständiger, haben Einfluss auf den Umsatzsteuersatz, denn dieser hängt von der Art des einzelnen Unternehmens ab. In Deutschland gilt der Regelsteuersatz von 19 Prozent.

Unser Tipp:

Wenn du eine Buchhaltungssoftware für deine Rechnungserstellung nutzt, ist der korrekte Umsatzsteuersatz automatisch ausgewählt und du kannst die Rechnung bequem per Mail oder Post verschicken.

Wann wird der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% angewendet?

Wann der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% angewendet werden darf, kannst du im Umsatzsteuergesetz Paragraph 12 Absatz 2 nachlesen. Eine Vielzahl Dienstleistungen und Produkte, die mit einem Umsatzsteuersatz von 7% abgerechnet werden dürfen, sind kultureller und/oder sozialer Natur.

Beispiele für Waren und Dienstleistungen, die mit 7% abgerechnet werden dürfen:

  • viele Lebensmittel und manche Getränke
  • einige Produkte aus der Landwirtschaft
  • Zeitschriften, Bücher und Zeitungen. Aber Achtung, Hörbücher und E-Books müssen mit 19% versteuert werden.
  • Übernachtungen in Hotels
  • Eintrittsgelder für Theater, Musikkonzerte, Bildungs- und Kulturveranstaltungen und Museen
  • Manche Waren des medizinischen und pflegerischen Bedarfs wie beispielsweise Rollstühle und Prothesen
  • Leistungen des Zahntechnikers
  • Gemeinnützige Arbeit
  • selbst erstellte Kunstgegenstände so zum Beispiel eigen gefertigte Gemälde, Zeichnungen und Skulpturen
  • Schwimm- und Heilbäder
Umsatzsteuer berechen

Wann du keine Umsatzsteuer berechnen musst?

  • werden Lieferungen oder Leistungen an ausländische Unternehmen erbracht, muss keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Achtung, für die Erstellung von Rechnungen für Kunden im europäischen Raum gibt es spezielle Vorschriften!
  • auf Vermittlungsleistungen wie Kredite oder andere Finanzgeschäften wird ebenfalls keine Umsatzsteuer erhoben
  • in der Luft- und Seefahrt sowie bei Lieferungen von Gold an Zentralbanken erfolgt keine Berechnung der Umsatzsteuer
  • bestimmte pflegerische und medizinische Leistungen von Altenheimen, Krankenhäusern und selbstständigen Dienstleistern sind umsatzsteuerbefreit
  • spezielle postunternehmerische Umsätze
  • wissenschaftliche Veranstaltungen und Leistungen
  • gewisse sportliche und kulturelle Veranstaltungen
  • außerdem spezielle Umsätze von Bildungsträgern und Schulen

Tipp: Willst du dich informieren, auf welche Bereiche der 0% Umsatzsteuersatz angewendet werden kann, solltest du Paragraph 4 des Umsatzsteuergesetzes nachschlagen.

Umsatzsteuer Sonderregelung für Kleinunternehmer

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UstG besagt, dass Kleinunternehmer steuerpflichtig sind, das Finanzamt sieht jedoch von einer Erhebung der Steuer ab.
Du kannst die Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt beantragen, wenn dein Jahresumsatz nicht mehr als 17.500 Euro brutto beträgt und deine zu erwartenden Umsätze im Folgejahr unter 50.000 Euro liegen. In diesem Fall musst du keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Allerdings kannst du dann auch keine Vorsteuer geltend machen und darfst auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer angeben.

Umsatzsteuer berechnen: die Anleitung

Der Bruttopreis beinhaltet die Umsatzsteuer und wird bei Privatpersonen im B2C Bereich angegeben. Wenn du hingegen eine Rechnung an ein Unternehmen adressierst, gibst du den Nettobetrag an mit dem Hinweis, dass die Preise zuzüglich Umsatzsteuer zu verstehen sind.

Beim regulären Steuersatz von 19% lautet die Berechnungsformel wie folgt:

Nettobetrag berechnen

Bruttopreis / 1,19 = Nettopreis

Wenn du dein Produkt oder deine Dienstleistung zum Bruttopreis von 100 Euro anbieten willst, dann liegt der Nettopreis bei 100 / 1,19 = 84,03 Euro.

Willst du dein Produkt oder deine Dienstleistung jedoch für 100 Euro netto anbieten, so beträgt der Bruttopreis 100 * 1,19 = 119 Euro.

Beim ermäßigten Steuersatz von 7% ergibt sich die gleiche Berechnung.

Bruttopreis = Nettopreis * 1,07

Nettopreis = Bruttopreis / 1,07

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