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Umsatzsteuer-voranmeldung Kleinunternehmer

By 4. September 2018 No Comments

Umsatzsteuerpflicht Kleinunternehmer

Als Unternehmer musst du Monat für Monat die Umsatzsteuervoranmeldung rechtzeitig per Elster an das zuständige Finanzamt übermitteln. Muss das jeder Unternehmer? Nein! Es gibt eine Sonderregelung für Kleinunternehmer, die dich von der Umsatzsteuer (Ust) befreit. Dieses Thema schauen wir uns jetzt genauer an.

Umsatzsteuergesetz (UStG)

Das Umsatzsteuergesetz (UStG) regelt sämtliche Umsatzsteuerpflichten. §1 des UStG besagt, dass alle Lieferungen, die ein Unternehmen im Inland gegen Entgelt erbringt, versteuert werden müssen. Grundsätzlich beträgt sie 19% oder 7%, je nach Produkt und Dienstleistung. Die Umsatzsteuer behält das Unternehmen nicht ein, denn dieser Betrag muss ans Finanzamt abgeführt werden.

Wer muss eine Umsatzsteuererklärung abgeben?

Da du als Unternehmer zusätzliche Steuern zahlst, musst du eine Umsatzsteuerjahreserklärung ans Finanzamt übermitteln, unabhängig davon, ob du während des Jahres bereits Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben hast. Auch als Kleinunternehmer bist du von der Abgabepflicht betroffen.

Für Unternehmer mit geringen Jahresumsätzen soll die Kleinunternehmerregelung die Steuererklärung erleichtern, da sie sich nicht um sämtliche Punkte des komplizierten Umsatzsteuerrechts kümmern müssen. Die Regelung, wer von der Umsatzsteuervoranmeldung ausgenommen ist, findest du im§19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG).

Voraussetzungen Kleinunternehmer

Als Kleinunternehmen gelten all jene Unternehmen, die im vergangenen Kalenderjahr weniger als 22.000 Euro Umsatz erzielt haben und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich unter 50.000 Euro Umsatz erreichen werden. In diesem Fall greift die Kleinunternehmerregelung.

Wichtig: Wenn du unter den entsprechenden Grenzen bleibst und keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen möchtest, musst du einen eindeutigen Vermerk auf deinen Rechnungen ergänzen.

Ausnahmen von der Kleinunternehmerregelung

Einerseits gibt es Ausnahmen für bestimmte Berufsbilder, andererseits kannst du dich auch aktiv gegen die Kleinunternehmerregelung entscheiden.

Sonderregelungen – Berufsgruppen

Eine zusätzliche Ausnahme gibt es für einige Berufsgruppen, die generell keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben müssen – auch dann nicht, wenn sie die angeführten Grenzen überschreiten. In dieser Situation sind beispielsweise alle Ärzte, weshalb auf deren Rechnungen üblicherweise auch keine Steuer ersichtlich ist.

Freiwilliger Verzicht der Kleinunternehmerregelung

Abgesehen von den bestehenden Ausnahmen können all jene, die eigentlich unter die Kleinunternehmerregelung fallen, auch freiwillig darauf verzichten. Dies musst du dem Finanzamt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mitteilen. In diesem Fall kannst du ganz normal die Umsatzsteuer in Rechnung stellen und Vorsteuern geltend machen. Somit musst du berücksichtigen, dass die entsprechenden Meldungen an das Finanzamt über die verrechnete Umsatzsteuer und die bezahlte Vorsteuer erbringen musst. Wer sich freiwillig gegen die Kleinunternehmerregelung entscheidet, sollte sich das gut überlegen, denn diese Entscheidung kann dann für die nächsten fünf Jahre nicht rückgängig gemacht werden.

Kleinunternehmer und Kleingewerbe

Die Ähnlichkeit dieser beiden Begriffe sorgt gelegentlich für Verwirrung. Deshalb ganz konkret: Kleinunternehmer und Kleingewerbe klingen ähnlich, sie haben aber absolut nichts miteinander zu tun.

Der Begriff des Kleinunternehmers bezieht sich ausschließlich auf die Bestimmungen hinsichtlich der Umsatzsteuer. Um Kleinunternehmer zu sein, musst du nicht eine bestimmte Rechtsform wählen. Außerdem gibt es freiberufliche Tätigkeiten, bei denen kein Kleingewerbe angemeldet wird, jedoch die handelnde Person trotzdem Kleinunternehmer sein kann.

Als Kleingewerbetreibender hast du hingegen ein gewerbliches Unternehmen und musst dich nicht an die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches oder andere kaufmännische Spezialvorschriften halten. Du musst dich nicht ins Handelsregister eintragen, bist zu keiner doppelten kaufmännischen Buchhaltung verpflichtet und brauchst keine Bilanzen zu erstellen. Für dich gelten die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches und die Steuervorschriften.

Umsatzsteuerpflicht-Kleinunternehmer

Kleiunternehmerregelung – Vorteile und Nachteile

Der naheliegende Vorteil durch die Kleinunternehmerregelung ist, dass du nicht zur Abgabe der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet bist. Das erleichtert die laufende Buchführung, da du dir die Brutto-Netto-Unterscheidung sparst, und senkt, sofern du einen Steuerberater hast, diese externen Kosten. Zudem musst du bei der Umsatzsteuererklärung oft nur zwei Zahlen eintragen.

Ein weiterer Vorteil besteht gegenüber deinen Wettbewerbern, da du im Privatkundengeschäft aufgrund der nicht vorhandenen Umsatzsteuer günstigere Preise anbieten kannst.

Doch Vorsicht, denn wo Licht ist, gibt es auch Schatten. Wenn sich dein Unternehmen positiv entwickelt, wirst du irgendwann zur Regelbesteuerung übergehen müssen und kannst den eben genannten Preisvorteil nicht mehr halten. Außerdem kannst du als Kleinunternehmer keine Vorsteuer geltend machen, sodass deine Betriebsausgaben höher sind. Gerade in der Startphase können hohe Anfangsinvestitionen somit schmerzhaft teuer sein.

Übrigens: Auf die laufende Buchhaltung hat die Kleinunternehmerregelung keinen Einfluss. Hier entscheidet die Rechtsform, ob du zur doppelten Buchhaltung verpflichtet bist oder ob du eine simple Einnahmen-Überschuss-Rechnung, kurz EÜR, erstellen kannst.

Kleinunternehmerregelung beantragen

Du hast dich entschieden als Kleinunternehmer agieren zu wollen? Dann musst du grundsätzlich die übliche Anmeldung beim Gewerbeamt durchführen. Anschließend bekommst du vom Finanzamt einen umfangreichen Fragebogen. Hier ist dann anzugeben, dass du als Kleinunternehmer tätig sein wirst. Wenn du dir unsicher bist, kannst du das Dokument auch gemeinsam mit einem Steuerberater ausfüllen. Bei diesem Fragebogen gibst du auch schätzungsweise an, welche Umsätze du für dein Unternehmen erwartest. Diese sollen realistisch gewählt sein, wenngleich es vorab selbstverständlich schwierig zu sagen ist, wie erfolgreich du sein wirst. Im Zuge dessen kreuzt du auch an, ob du dich für die Kleinunternehmerregelung entscheidest oder nicht.

Umsatzsteuer Voranmeldung: Anleitung

Wie funktioniert nun die Umsatzsteuervoranmeldung genau? Im Prinzip handelt es sich dabei um ein einfaches Formular.

Zuerst gibst du deine Unternehmensdaten und das für dich zuständige Finanzamt an. Anschließend entscheidest du dich für den Voranmeldungszeitraum, in dem du die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben möchtest.

Das Ausfüllen ist an sich unkompliziert und intuitiv möglich, auch wenn es einige Felder gibt, die kompliziert klingen. Jedoch musst du als Existenzgründer gar nicht alle Felder ausfüllen. Wenn du dir unsicher bist oder generell berühmt für Rechenfehler oder Ungenauigkeiten, solltest du einen erfahrenen Steuerberater hinzuziehen, der die Voranmeldung für dich erledigen kann.

Als Existenzgründer sind für dich folgende Felder relevant:

Im Formular 4 findest du die steuerpflichtigen Umsätze. Hier kannst du deine generierten Netto-Umsätze aus Lieferungen und sonstigen Leistungen zum Steuersatz von 19% und 7% eintragen.

Im Formular 9 kannst du deine abziehbaren Vorsteuerbeträge eintragen. Hier kannst du die Vorsteuern aus den von dir bezahlten umsatzsteuerpflichtigen Leistungen und Lieferungen innerhalb Deutschlands eintragen.

Abschließend solltest du die automatische Plausibilitätsprüfung durchführen und kannst dann deine Umsatzsteuervoranmeldung versenden.

Tipp: Nach dem Versand solltest du dir das Übertragungsprotokoll ausdrucken oder an einem sicheren Ort speichern, damit du bei möglichen späteren Reklamationen abgesichert bist.

Unser Tipp:

Alternativ kannst du eine Umsatzsteuervoranmeldung Software verwenden, mit deren Hilfe du die UStVA erstellen und danke Elster Schnittstelle direkt ans Finanzamt übermitteln kannst.

Steuererklärung für Kleinunternehmer – ELSTER

Um deine Umsatzsteuervoranmeldung ans Finanzamt übermitteln zu können, musst du dich online auf der Elster Seite registrieren. Dafür benötigst du deine Identifikations- und Steuernummer sowie weitere Angaben zu deiner Person. Anschließend bekommst du per Post einen Aktivierungscode, mit dem du deinen Elster Account freischalten und dein persönliches Authentifizierungs-Zertifikat downloaden kannst. Zudem musst du dir einen PIN anlegen, den du in Verbindung mit dem Zertifikat für die Anmeldung und Übermittlung deine Steuererklärung bei Elster benötigst.

Du kannst die Elster Software im Browser nutzen oder downloaden. Mit dem Download hast du die Möglichkeit auch ohne Internetzugriff an deiner Umsatzsteuervoranmeldung zu arbeiten.

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