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Kleinunternehmer Steuererklärung

By 21. Januar 2019 One Comment

Die Kleinunternehmer-Steuererklärung

Selbstständige, die mit ihrer Firma einen Umsatz von unter 22.000 Euro brutto im ersten Jahr ihrer Geschäftstätigkeit erzielen, gelten als Kleinunternehmer und profitieren von Steuererleichterungen. Wenn du sie kennst und geschickt anwendest, sparst du nicht nur Zeit bei deiner Buchhaltung. Auch die Steuererklärung, die du gut zum Aufbau deines Geschäfts nutzen kannst, fällt dir leichter.

Wie unterscheiden sich Kleingewerbe und Kleinunternehmer?

Der beiden Begriffe „Kleingewerbe“ und „Kleinunternehmer“ werden gerne verwechselt oder als Synonym verwendet. Das ist allerdings nicht korrekt, denn sie stehen für verschiedene Sachverhalte.

So ist ein Kleingewerbe definiert

Eine griffige Definition für ein Kleingewerbe findest du im Handelsgesetzbuch (HGB) im Paragraphen 1. Danach ist ein Kleingewerbebetrieb eine Firma, die nach ihrer Art und nach ihrem Umfang keinen in kaufmännischer Weise geführten Geschäftsbetrieb erforderlich macht.

Durch den eingeschränkten Umfang der Geschäfte sind Selbstständige mit einem Kleingewerbe keine Kaufleute nach dem HGB. In der Regel sind Kleingewerbetreibende nicht im Handelsregister eingetragen. Sie müssen keine doppelte Buchhaltung führen und müssen auch keine Bilanzen erstellen.

Ein Kleinunternehmer nach dem Umsatzsteuergesetz kann durchaus gleichzeitig ein Kleingewerbetreibender sein. Ein Kleingewerbetreibender muss aber nicht zwingend Kleinunternehmer nach der Definition des Umsatzsteuergesetzes sein.

Wann ist ein Kleingewerbe steuerfrei?

Als Kleingewerbetreibender unterliegst du der Einkommenssteuer. Schon der erste Euro deines erzielten Gewinns ist einkommensteuerpflichtig. Du musst ihn bei deiner Steuererklärung als Einkunft aus deiner gewerblichen Tätigkeit angeben. Eine Steuerfreiheit besteht somit nicht.

Anders sieht es bei der Gewerbesteuer aus. Sofern du mit deinem Gewerbebetrieb einen Gewinn von unter 24.500 Euro pro Jahr erzielst, bist du von der Gewerbesteuer befreit.

Was ist ein Kleinunternehmer?

Der Begriff des Kleinunternehmers ist im Umsatzsteuergesetz (UStG) im Paragraphen 19 erklärt. Kleinunternehmer sind Gewerbetreibende und Freiberufler, die im Vorjahr durch ihre Geschäftstätigkeit nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz einschließlich Umsatzsteuer erwirtschaftet haben und die im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 Euro Umsatz machen.

Als Kleinunternehmer berechnest du deinen Kunden für deine Leistungen keine Umsatzsteuer. Im Gegenzug bist du nicht zum Abzug der Vorsteuer berechtigt.

So wirst du Kleinunternehmer

Sofern du die Voraussetzungen eines Kleinunternehmers erfüllst, stellst du beim Finanzamt einen entsprechenden Antrag. Dazu nutzt du den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“.

Bei der Anmeldung eines Gewerbes wird er dir automatisch von der Finanzbehörde zugeschickt. Anderenfalls kannst du ihn im Internet im Formular-Management-System herunterladen, das von der Bundesfinanzverwaltung betrieben wird.

In diesem Formular gibst du deine voraussichtlichen Umsätze an. Außerdem trägst du ein, dass du die Kleinunternehmerregelung geltend machst. An diese Regel bist du fünf Jahre gebunden.

Sofern deine Schätzungen nicht zutreffen und du im ersten Jahr deiner Geschäftstätigkeit über 22.000 Euro Umsatz erzielst, musst du im Folgejahr Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen. Der Status als Kleinunternehmer gilt dann nur im ersten Jahr deiner Geschäftstätigkeit.

Wie mache ich als Kleinunternehmer meine Steuererklärung?

Als Selbstständiger bist du verpflichtet, deine Steuererklärung auf elektronischem Weg abzugeben. Diese Vorschrift gilt für alle, die Einkünfte aus einer selbstständigen oder einer gewerblichen Tätigkeit erzielen.

Wenn du dich von der Verpflichtung zur elektronischen Abgabe befreien lassen willst, musst du zwei Voraussetzungen erfüllen. Als Arbeitnehmer erzielst du lediglich Nebeneinkünfte in einer Größenordnung von unter 410 Euro jährlich, oder du nimmst eine sogenannte Härtefallregelung für dich in Anspruch. Diese gilt, wenn du nur einmalig einen Gewinn aus deiner Tätigkeit erwirtschaftet hast oder wenn du aus nachvollziehbaren Gründen grundsätzlich keinen Computer nutzt.

Somit sind die Hürden für Selbstständige sehr hoch gesteckt, wenn sie ihre Steuererklärung nicht online einreichen wollen. Dazu gibt es allerdings keinen Grund, denn die Finanzämter bieten für die elektronische Steuererklärung das IT-Tool „ELSTER“ an. Es ist nutzerfreundlich und erleichtert dir die Erstellung deiner Steuerunterlagen in vielerlei Hinsicht. Als Alternative bieten sich spezielle Softwareprogramme an, die du auf dem freien Markt bekommst und die ebenfalls leicht zu bedienen und recht preiswert sind.

Steuererklärung für Kleinunternehmer

So ist die Pflicht zur Steuererklärung geregelt

Als Kleinunternehmer unterliegst du der Einkommenssteuerpflicht. Dein Einkommen entspricht deinem Gewinn, er ergibt sich aus deinen Einnahmen abzüglich der Ausgaben. Diese stellst du in einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) gegenüber.

Die Gewinnermittlung erfolgt also nach einer einfachen Berechnung. Du bist in steuerlicher Hinsicht nicht verpflichtet, eine Bilanz zu erstellen. Außerdem bist du als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit. Mit deiner Einkommenssteuererklärung reichst du eine Umsatzsteuererklärung ein. Eine Umsatzsteuervoranmeldung für die Umsätze, die du im laufenden Jahr erzielst, musst du nicht abgeben.

Das müssen Kleingewerbetreibende wissen

Für Kleingewerbetreibende gelten in steuerlicher Hinsicht ähnliche Erleichterungen wie für Freiberufler. Auch sie sind von der Verpflichtung befreit, eine Bilanz zum Jahresabschluss zu erstellen.

Du berechnest deinen Gewinn wie ein Freiberufler und stellst dazu deine Einnahmen und deine Ausgaben aus dem vergangenen Jahr gegenüber. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung hilft dir dabei, alle Einnahmen und Ausgaben ordentlich und vollständig aufzulisten. Zusätzlich zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung reichst du die Umsatzsteuererklärung ein.

Nimmst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch, entfällt auch für dich die Verpflichtung, eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben. Für Gewerbetreibende spielt außerdem die Gewerbesteuer eine Rolle. Sie fällt allerdings nur an, wenn dein Gewinn aus dem Gewerbebetrieb pro Jahr einen Freibetrag von 24.500 Euro überschreitet.

Diese Formulare übermittelst du an das Finanzamt

Deine Einkommenssteuererklärung besteht aus vier Formularen. Den Hauptvordruck mit deinen persönlichen Daten, die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Anlage EÜR) und die Umsatzsteuererklärung (Anlage USt) reichen sowohl Freiberufler als auch Gewerbetreibende ein.

Freiberufler ergänzen ihre Steuererklärung um die Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit (Anlage S), Gewerbetreibende tragen die Einnahmen aus ihrer gewerblichen Tätigkeit in der Anlage mit der Bezeichnung „G“ ein. Alle Unterlagen reichst du online bei der zuständigen Finanzbehörde ein und lässt dir danach ebenfalls online einen Beleg für die Übermittlung ausstellen.

Was hat es mit der formlosen Gewinnermittlung auf sich?

Als Kleinunternehmer genießt du einige Steuererleichterungen. Dazu gehört auch, dass du eine einfache Buchführung durchführen darfst. Du berechnest deinen Gewinn lediglich mit Hilfe einer Gegenüberstellung deiner Einnahmen und Ausgaben pro Jahr. Dazu kannst du eine einfache Tabellenkalkulation nutzen, in der du deine Einnahmen und Ausgaben Monat für Monat aufführst.

Den Gewinn errechnest du, indem du die Ausgaben von den Einnahmen abziehst. Am Jahresende zählst du die Einnahmen und Ausgaben für das gesamte Jahr zusammen und führst sie in der Anlage EÜR in deiner Steuererklärung auf. Die Anlage EÜR findest du entweder im ELSTER-Tool der Finanzämter oder als kostenlosen Download im Internet.

Wie ist der Betrieb einer Photovoltaikanlage in der Steuererklärung zu berücksichtigen?

Nach dem Verständnis der Finanzämter ist der Besitzer einer Photovoltaikanlage ein Kleinunternehmer. Wenn du also auf deinem privaten Haus eine Solaranlage betreibst und den damit hergestellten Strom in das lokale Netz einspeist, bekommst du von dem jeweiligen Energieversorger eine Einspeisevergütung.

Diese Vergütung macht dich aus steuerlicher Sicht zum Kleinunternehmer, denn du erzielst ein Einkommen aus einer gewerblichen Tätigkeit. Den Gewinn aus deinem Gewerbe ermittelst du, indem du die Ausgaben von den Einnahmen abziehst und eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellst.

Unter die Einnahmen fallen die Einspeisevergütung des Netzbetreibers und dein Eigenverbrauch. Die Ausgaben umfassen alle Betriebskosten wie die Wartungs- und Reparaturkosten für die Anlage und die Zinsen für Kredite. Auch die Abschreibungen sind Kosten, du darfst sie auf einen Zeitraum von 20 Jahren verteilen.

Was kann ich als Kleinunternehmer steuerlich absetzen?

Als Anhaltspunkt gilt, dass du alle Ausgaben steuerlich geltend machen kannst, die in einem Zusammenhang mit deiner freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit stehen. Das können zum Beispiel Kosten für einen Telefonanschluss einschließlich Internet, für ein Mobiltelefon, für Versicherungen oder für Benzin sein. Auch Zinsen für Kredite lassen sich absetzen, sofern du sie für dein Unternehmen aufgenommen hast.

Unter Umständen verlangt das Finanzamt aber einen Nachweis von dir, dass eine Ausgabe ausschließlich für deinen Betrieb angefallen ist und, dass keine anteilige private Nutzung vorliegt. In der Praxis kommt manchmal sogar zu Gerichtsprozessen, weil die Finanzbehörde nicht bereit ist, Kosten steuerlich anzuerkennen, die ein Selbstständiger für seine Tätigkeit geltend macht.

Unser Tipp: Steuerhilfen für Selbstständige

Selbstständige können sich entweder von einem Steuerberater betreuen lassen oder ihre Buchhaltung mit einer Onlinesoftware selbst machen.

Wie dich ein Steuerberater unterstützt

Ein Steuerberater ist vor allem am Anfang eine wertvolle Hilfe für dich. Er berät dich zu deinen steuerlichen Pflichten, zu Fristen und zur Abgabe deiner Steuererklärung. Er kann dir deine komplette Buchhaltung erstellen und die Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Das ist durchaus sinnvoll, wenn du keinerlei Erfahrung mit den Finanzbehörden hast und beim Aufbau deines Unternehmens noch am Anfang stehst.

Für seine Arbeit verlangt der Steuerberater ein Honorar, es ist in der Steuerberatervergütungsverordnung festgelegt. Hier besteht leider nur wenig Handlungsspielraum. Wenn du genauer wissen willst, mit welchen Gebühren du für eine Leistung rechnen musst, kannst du dich im Internet eingehend informieren. Sobald du dir ein solides Basiswissen zu steuerlichen Fragen erarbeitet hast, kannst du deine Buchhaltung selbst machen.

So nutzt du Onlineprogramme für deine Buchhaltung

Für Selbstständige gibt es eine Reihe von guten Steuerprogrammen, die dir dabei helfen, deine Bücher mit wenig Aufwand selbst zu führen. Diese Programme sind für Kleinunternehmer und Kleingewerbetreibende optimal, denn sie sind leicht verständlich und nutzerfreundlich aufgebaut.

Ein gutes Programm hilft dir auch bei der Erstellung deiner Steuererklärungen und bei der Meldung an das Finanzamt. Informiere dich im Internet darüber, welches Programm im unabhängigen Test gut abgeschnitten hat und teste es dann selbst. So findest du leicht ein nutzerfreundliches und kostengünstiges Onlinetool für deine Buchhaltung.

Tools für deine Buchhaltung:

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